Anas berichtete: "Der Gesandte Allahs, Allahs Segen und Friede auf ihm, pflegte am Festtag des fastenbrechens ('Idu-l-fitr) nicht hinaus (zum Gebet) zu gehen, bevor er einige Datteln gegessen hatte,... und er hat diese in einer ungeraden Zahl gegessen. " Bukhari
Ibn 'Umar, Allahs Wohlgefallen auf beiden, berichtete: "Der Gesandte Allahs, Allahs Segen und Friede auf ihm, machte Zakatu-l-fitr * zur Pflicht, und zwar als eine Maßeinheit** Datteln oder eine Maßeinheit Gerste, welche ausgegeben werden soll für jeden Menschen (im Haushalt), sei dieser ein Sklave oder ein Freier, männlich oder weiblich, minderjährig oder volljährig von den Muslimen. Er gab dazu seine Anweisung, dass diese entrichtet werden solle, bevor sich die Menschen zum Festgebet begeben. "(*Die Zakatu-l-fitr ist eine Abgabe an Bedürftige zum Fest des fastenbrechens ('Idu-l-fitr), welche auch vor dem Fest im Verlauf des fastenmonats Ramadan abgegeben werden kann und soll, damit ihre Empfänger reichlich Zeit haben, etwas für sich und für ihre Kinder zu kaufen. **Die Maßeinheit (arab.:Sa') beträgt etwa 3 kg., und kann für unsere Zeit in einen Geldbetrag nach dem jeweiligen Zeitwert umgesetzt werden. Bukhari
'Abdullah Ibn 'Umar, Allahs Wohlgefallen auf beiden berichtete, dass der Gesandte Allahs, Allahs Segen und Friede auf ihm, sagte: "Der (Mond-) Monat hat neunundzwanzig Nächte, so beginnt das fasten nicht, bis ihr ihn (den Neumond) gesichtet habt. Und wenn die Sichtung nicht möglich ist, so vollendet die Zahl dreißig Tage." Bukhari
Ibn 'Abbas berichtete: "Der Gesandte Allahs, Allahs Segen und Friede auf ihm, brach für eine Reise von Al-Madina nach Makka auf und fastete dabei solange, bis er den Ort 'Usfan erreichte. Dort ließ er sich (ein Gefäß) Wasser bringen, das er (demonstrativ) bis zur Höhe seiner Arme hob, damit die Leute ihn sehen konnten, und brach damit sein fasten er blieb nichtfastend, bis er in Makka ankam. Dies geschah im Ramadan. Ich rief dann unter den Menschen folgendes aus: »Der Gesandte Allahs, Allahs Segen und Friede auf ihm, fastete und brach sein fasten. Wer nun fasten will, der kann weiter fasten und wer sein fasten brechen will, der kann essen.«" Bukhari
Abu 'Ubaid, Sklave des Ibn Azhar, berichtete: "Ich erlebte das Fest mit 'Umar Ibn Al-Chattab, Allahs Wohlgefallen auf ihm, als er sagte: »Das sind zwei Tage, an denen der Gesandte Allahs, Allahs Segen und Friede auf ihm, das fasten verbot. Es handelt sich um den Tag, an dem ihr euer fasten brechet*, und um den anderen Tag, an dem ihr von euren Opfertieren esset.« "**(* = Das Fest des fastenbrechens ('Idu-l-fitr) und **das Opferfest ('Idu-l-Adha) ) Bukhari
bn 'Abbas berichtete: "Der Prophet, Allahs Segen und Friede auf ihm, ging hinaus am Festtag des fastenbrechens ('Idu-l-fitr) und verrichtete (das Festgebet mit) zwei Rak'a. Davor und danach verrichtete er keine anderen Gebete, und bei ihm war Bilal. " Bukhari
'Ata' Ibn 'Abbas und Dschabir Ibn 'Abdullah berichteten: "Sowohl am Festtag des fastenbrechens ('Idu-l-fitr) als auch am Tage des Opferfestes ('Idu-l-adha), gab es gewöhnlich keinen Gebetsruf. "(Das Ausbleiben des Gebetsrufes bezieht sich nur auf das Festgebet und erstreckt sich nicht auf die übrigen Gebete im Laufe des Festtags) Bukhari
Dschabir Ibn 'Abdullah berichtete: "Der Prophet, Allahs Segen und Friede auf ihm, stand am Festtag des fastenbrechens ('Idu-l-fitr) auf und fing erst mit dem Gebet an dann hielt er die Predigt. Als er diese beendet hatte, kam er herunter und begab sich zu den Frauen. Er ermahnte sie, während er sich auf die Hand von Bilal stützte, der seinerseits sein Gewand offenhielt, und die Frauen warfen ihre Almosen (Sadaqa) hinein. ... " Bukhari
Abu Ajjub al-Ansâri (r) berichtet: Allahs Gesandter (s) hat gesagt: "Wer den Ramadân gefastet hat und ihm sechs (Tage) des Schawwâl folgen ließ, ist als ob er die (ganze) Zeit gefastet hat." (Muslim)
Abû Ayyûb Al-Ansârî (r) berichtete, dass der Prophet (s)sagte: "Wer im Monat Ramadân gefastet hat und danach sechs Tage im (darauffolgenden) Monat Schawwâl fastet, der (erhält soviel Lohn) als ob er das ganze Jahr gefastet hätte." Tirmîdhî, Abû Dâwûd und Ahmad Ibn Hanbal